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www.meine-kleine-hundeschule.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Haftung/Teilnahmebedingungen
1. Die Teilnehmer /-innen verpflichten sich nur mit einem gesunden Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen.
2. Die Teilnahme mit einem Hund an den Gruppenübungsstunden ist nur gestattet, wenn der Hundehalter eine ausreichende Impfung vorweisen kann. Der Impfpass ist bei Anmeldung und später nach Aufforderung vorzulegen
3. Jeder Teilnehmer an den Gruppenübungsstunden, Seminaren und allen sonstigen Veranstaltungen verpflichtet sich, einen ausreichenden Versicherungsschutz (Hunde-Halter-Haftpflicht) abzuschließen. Der Versicherungsschein ist bei Anmeldung und später auf verlangen vorzuzeigen
4. Auf dem gesamten Gelände gilt die Leinenpflicht und dürfen erst auf Anweisung entfernt werden.
5. Werden vom Hundeführer Übungen mit dem Hund ohne Leine verlangt, so kann der dies ablehnen, wenn er sich seines Hundes nicht sicher ist.
6. Werden Hunde auf dem Übungsgelände abgeleint um miteinander spielen zu können, so handelt jeder Hundebesitzer /-führer eigenverantwortlich.
7. Die Hundebesitzer / -führer haften für alle von sich und/ oder von Ihrem Tier verursachten Schäden.
8. Die Teilnahme an den Gruppenübungsstunden, Seminaren und alle sonstigen Veranstaltungen der Meine kleine Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hundeschule und die Ausbilder / innen übernehmen keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen.
9. Die Nutzung unseres Übungsgeländes ist nur während der offiziellen Trainingszeiten gestattet.
10. Die Ausbilder der Hundeschule behalten sich vor die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden des Einzelunterrichtes und des Gruppenunterrichtes individuell zu bestimmen. Die Orte werden rechtzeitig auf der Homepage gekannt gegeben.
11. Die letzte Fütterung muss bei Übungsbeginn mindestens 2 Stunden zurückliegen ( Gefahr von Magendrehung, Erbrechen ). Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich die Tiere vor der Stunde außerhalb des Übungsgeländes lösen. Die Gemeindeauflagen zur Beseitigung der Hinterlassenschaften sind zu beachten. Nothinterlassenschaften auf dem Übungsgelände sind umgehend vom Hundehalter in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
12. Die Hundeschule, Ausbilder und Dozenten behalten sich vor die Unterrichts-Anforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen.
13. Die Hundeschule und die Ausbilder behalten sich vor, etwaigen vom Hundebesitzer/-führer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmitteln abzulehnen
14. Die Hundeschule und die Ausbilder behalten sich vor Hunden, die nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. In diesem Falle besteht selbstverständlich die Möglichkeit durch Einzelunterricht den Hund auf die Teilnahme am Gruppenunterricht vorzubereiten.
15. Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten wenn der Kursteilnehmer den Kurs erheblich stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters widersetzt.
16. Den Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten
17. Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt auch von den Teilnehmern / -innen ab, deshalb wird keinerlei Erfolgsgarantie gegeben.
II. Anmeldung
1. Die erste Übungsstunde ist nur nach fernmündlicher Anmeldung möglich
2. Die Anmeldung für alle Veranstaltungen muss schriftlich erfolgen
3. Die AGB sind Bestandteil der Anmeldung
III. Rücktritt
1. Die Absage einer Teilnahme bei einer Gruppenstunde 24 Stunden vor Beginn ist wünschenswert.
2. Die Absage eines vereinbarten Hausbesuches oder Einzelunterrichtes muss mind. 24 Std. vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird eine Aufwandsentschädigung von 50 % fällig.
3. Die Absage eines Seminars seitens des Teilnehmers ist bis spätestens 10 Tage bei externen (nicht der Hundeschule angehörigen) und 5 Tagen bei internen Dozenten (aus der Hundeschule) vor Beginn der Veranstaltung / Seminar schriftlich an den Seminarveranstalter zu übersenden / übergeben. Nach dieser Frist wird die Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme zu 100 % fällig
4. Wir behalten uns vor verbindlich zugesagte Seminarveranstaltungen bei zu geringer Teilnahme abzusagen.
5. Bei Absagen einer Seminarveranstaltung aus wichtigen Gründen (z.B. schlechten Witterungsbedingungen, Krankheit) seitens des Veranstalters, werden bereits erhaltene Gebühren in voller Höhe zurück erstattet. Ein sonstiger Anspruch entsteht dadurch nicht.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Die Teilnahmegebühr für eine Gruppenübungsstunde wird sofort am Ende der Übungsstunde fällig.
2. 10er Karten können für die Gruppenkurse erworben werden und sind nach jeder Kursstunde zum Abzeichnen vorzulegen. Die Karten sind innerhalb eines Jahres einzulösen. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte dem Aushang.
3. Die Teilnahmegebühr für ein Seminar ist bei der verbindlichen Anmeldung fällig. Spätestens am Tage der Veranstaltung / am ersten Kurstag wird die vereinbarte Gebühr bar fällig.
V. Lieferbedingungen
1. Bei Waren die auf spezielle Bestellung eines Kunden geliefert werden ist keine Rückgabe möglich.
2. Eine Rücknahme kann nur nach Absprache mit einem Abschlag von 25% des Verkaufspreises erfolgen
3. Gelieferte Waren/Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum gemäß § 455 BGB
VI. Sonstiges
1. Wir behalten uns vor, die Gruppenübungsstunden, Seminarveranstaltungen und sonstigen Termine auf Bild und Ton mitzuschneiden. Mit einer Veröffentlichung von Bildern der Kunden/Hunde auf der Homepage oder anderen Werbeträgern der Hundeschule ist der Kunde/Teilnehmer einverstanden.
2. Private Ton und Bildaufnahmen der Gruppenübungsstunden und Seminarveranstaltungen sind nicht gestattet.
3. Terminänderungen behalten wir uns vor
4. Auf dem Übungsgelände ist auf Sauberkeit zu achten. Aus diesem Grund bitten wir auch um Ihr Verständnis das während des Übungsbetriebes ein Rauchverbot besteht.
5. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen können auf Verlangen vorgelegt werden.
Stand : Januar 2010 |
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